Bulls Pressedienst (Frankfurt) auf Abzock-Tour bei jugendlichen Homepagebetreibern
Wie die Freude an der ersten eigenen Homepage für viele Jugendliche in einem Albtraum endet
Zwei Medienanwältinnen aus Hamburg (Kanzlei Pötzl & Kirberg) sind mit Bulls Pressedienst eine 'goldene Partnerschaft' eingegangen
Wie man von GOOGLE 'zensierte' Inhalte dennoch finden kann. Permalink für diesen Artikel: www.fehlinformation.info/bulls.htm
 Übersetzung: "Sie sind alle frei und von hoher Qualität, ohne Logos oder Wasserzeichen" |
Auf zahlreichen Seiten im Netz werden Hintergrundfotos für den Computerbildschirm, sog. wallpapers, kostenlos für den Download angeboten. Durch Formulierungen wie "They're all free and high-quality, with no logos or watermarks" (siehe nebenstehende Übersetzung) wird der Eindruck erweckt, dass es sich um Bildmaterial handelt, das keinen urheberrechtlichen Beschränkungen unterliegt. Jugendliche laden sich die Fotos herunter und bieten auf ihrer eigenen Homepage diese Fotos anderen Homepagebetreibern zum Download an. Sie verlassen sich auf die Versicherung, dass die Fotos 'frei' seien. Im Allgemeinen führt es auch in der Tat zu keinerlei Problemen. In einigen Fällen jedoch gibt es ein böses Erwachen: Den jungen Leuten flattern nach kurzer Zeit Abmahnungen einer von zwei Damen geleiteten Anwaltskanzlei (Kanzlei Pötzl & Kirberg aus Hamburg) ins Haus, verbunden mit horrenden Abmahngebühren, Rechnungen für vermeintlich entgangene Lizenzgebühren, ergänzt noch um Strafaufschläge. Plötzlich sehen sich diese jungen Leute mit Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro konfrontiert, die nicht zuletzt damit begründet werden, dass die Anwältinnen für die vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen Streitwerte in astronomisch anmutenden Höhen von bis zu 100.000 Euro ansetzen.
Schnelle Reaktion: Der rechts abgebildete Hinweis ist auf der entsprechenden Seite - auf Bild klicken - schon nicht mehr vorhanden ... |  |
Es gibt nur eine Lösung: Internetverbot für Kinder und Jugendliche ohne 'Surferlaubnis'
Man muss sich das einmal konkret vergegenwärtigen: Da sind Jungs im Alter von 15 oder 16 Jahren, die sich ihre erste eigene Homepage zusammenbasteln. Sie haben bisher vielleicht Computerspiele gespielt und die Erstellung einer eigenen Homepage ist für sie die Fortsetzung dieser Art von Spiel mit neuen Mitteln. Niemand warnt sie, dass sie bei diesem Übergang von einer Art zu spielen zu einer anderen Art zu spielen plötzlich 'vermintes Gebiet' betreten. Der Gesetzgeber hat nicht vorgesorgt, um sie vor 'Raubrittern' und 'Hyänen', mit denen sie es nun, ohne es zu ahnen, zu tun haben, zu schützen. Vor allen möglichen Gefahren werden sie geschützt, so sind sie es gewohnt. Viele Dinge, die sie gern anschauen würden, dürfen sie zum Beispiel nicht anschauen, so umfassend verstehen die Erwachsenen ihre Aufgabe, sie zu schützen. Eine Spielhalle, in der es um Glücksspiel geht, dürfen sie nicht betreten, aber in 'Haifischbecken Internet' lässt man sie, von den Gerichten toleriert oder sogar gefördert, ahnungslos ins offene Messer laufen.
Die jungen Leute wissen vielleicht so ungefähr, was 'Copyright' ist und haben vielleicht sogar auch schon einmal etwas von 'Lizenzgebühren' gehört. Im ungünstigen Normalfall wissen ihre Eltern von diesen Dingen noch viel weniger, und können daher eine Art Aufsichtspflicht mangels Kompetenz gar nicht wahrnehmen, denn welcher Behördenangestellte oder Handwerker, welche Krankenschwester oder Büroangestellte kennt sich schon mit einem Thema aus, von dem selbst Fachanwälte sagen, dass es eine schwierige rechtliche Materie sei. Angesichts dieser Situation ist es eine Schande, dass Medienunternehmen die Arglosigkeit und Unwissenheit von Kindern und Jugendlichen ausnutzen, um auf eine miese Art Kasse zu machen. Es ist eine Schande, dass sog. Medienanwälte bzw., wie hier, Anwältinnen, sie dabei auch noch äußerst tüchtig unterstützen. Und es ist ein Skandal, dass Gerichte dieses skrupellose Treiben auch noch absegnen. Die in diesem Artikel beschriebenen Fälle lassen nur eine Konsequenz zu: Um Schaden von ahnungslosen Kindern und Jugendlichen abzuwenden, muss ihnen die Erstellung einer eigener Homepage verboten und unmöglich gemacht werden. Einem Führerschein gleich dürfen sie erst dann ihren Spieltrieb auf das Internet ausdehnen, wenn sie in einer 'Internetschule' gelernt haben, die Gefahren, denen sie sich bei der Nutzung dieses neuen Mediums aussetzen, einschätzen zu können.
VORSICHT FALLE: Wie man etwas verkauft, was der Käufer gar nicht kaufen will
Die Prinzipien für das Aufstellen von Fallen für Tiere sind einfach: Man lockt die Tiere, die man fangen (und in der Regel ja töten) will, durch Leckerbissen bzw. einen unwiderstehlichen Duft. Man stellt die Fallen an Stellen auf, die die Tiere natürlicherweise aufsuchen. Man unterläuft die Vorsicht und das natürliche Misstrauen bei intelligenteren Tierarten dadurch, dass man die 'Konstruktion' bzw. die 'Mechanik' der Falle versteckt, so das alles ganz ungefährlich wirkt.
Wie die über Jahrzehnte beliebte deutsche Fernsehserie 'Vorsicht Falle' immer wieder deutlich machte, sind die Prinzipien, die von Menschen angewendet werden, die nicht Tieren, sondern zum Beispiel Jugendlichen Fallen stellen, durchaus vergleichbar. Und so, wie es einen fließenden Übergang zwischen 'Werbung' und 'Täuschung' gibt, ist es auch häufig eine Frage der persönlichen Wertung, wann eine 'raffinierte Verkaufsmethode' bzw. eine 'clevere Geschäftsidee' in Betrug übergeht. Ein gutes Beispiel dafür sind die Methoden der Adressbuchbetrüger, denen das Beschwerdezentrum eine eigene umfangreiche Abteilung mit eigener Redaktion widmet (siehe beschwerdezentrum.org). Die Betreiber dieser Adressengräber bezeichnen die Tricks, mit denen sie sich von ihren ahnungslosen Opfern einen 'Auftrag' erschleichen, kaltschnäuzig auch vor Gericht als "clevere Geschäftsidee" und wehren sich vehement und mit allen legalen (und wenn das nichts hilft, auch illegalen) Mitteln dagegen, (von uns) als Betrüger gebrandmarkt zu werden.
Käufer wider Willen: Wo beginnt der Trickbetrug?
Nach unserer Einschätzung und unseren Recherchen fungieren bestimmte Internetseiten, auf denen sog. wallpapers angeboten werden, als raffiniert getarnte 'Fallen' für jugendliche Homepagebetreiber, die auf der Suche nach Material sind, mit dem sie ihre kleine private 'Bastel-Homepage' aufwerten könnten. Als Außenstehender kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass auf diesen Seiten Jugendliche vorsätzlich in die Irre geführt werden. Sie sollen offenbar gezielt zu der Annahme verleitet werden, der Gebrauch der Bilder, die sie von Seiten wie wallpaperbase.com oder sexydesktop.co.uk herunterladen können, sei urheberrechtlich unbedenklich. Dazu tragen Formulierungen bei wie die beiden folgenden:
Übersetzung Text oben: "Alle Jordan-Bilder, die auf dieser Seite zu finden sind, wurde irgendwo im Internet gefunden und von uns als frei von lizenzrechtlichen Beschränkungen eingestuft." Übersetzung Text unten: "Alle Hintergrundbilder, die Sie auf wallpaperbase.com finden, sind seitens der jeweiligen Autoren copyright-geschützt, obwohl die Herkunft einiger wallpapers nicht ermitteln werden konnte, so dass wir davon ausgehen, dass sie frei von lizenzrechtlichen Beschränkungen sind. Jede kommerzielle Nutzung ist allerdings strikt untersagt." |
Eine 'goldene Partnerschaft'
  Man findet auf derartigen Seiten Hunderte oder gar Tausende von Bildern. Einige der dort frei angebotenen Bilder sind, ohne dass dies aber gesondert gekennzeichnet wäre, urheberrechtlich geschützt. Nach unseren Recherchen haben viele (wenn nicht alle) diese urheberrechtlich geschützten Bilder auf den beiden oben erwähnten Seiten eines gemeinsam: Die Personen oder Institionen, die die Rechte an der Verwertung dieser Bilder haben, werden alle von den beiden eingangs erwähnten 'tüchtigen' Rechtsanwältinnen aus Hamburg vertreten, nämlich von der Kanzlei Pötzl & Kirberg (ein Klick auf das Bild links führt zur Homepage der Kanzlei), seien es nun bestimmte (durchaus bekannte) Fotografen wie Bernhard Kühmstedt oder Bild- bzw. Presseagenturen wie der Bulls Pressedienst (auch hier führt ein Klick auf das Foto oben rechts zur entsprechenden Homepage). Alle unserer Redaktion bis dato bekannten Abmahnverfahren und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubte Nutzung bestimmter wallpapers wurden von der Kanzlei dieser wirklich tüchtigen Anwältinnen aus Hamburg angestrengt. Der von diesen Damen häufig auch in Schriftsätzen an Gerichte benutzte Begriff 'Spezialisierung' bekommt angesichts dieser Tatsache einen etwas eigenartigen Beigeschmack, finden wir (siehe auch die Klageschrift der Anwältin Karin Scheel-Pötzl gegen Mario Alka - 1,1 MB).
Denn eines ist ja ganz offensichtlich: Die Jugendlichen, die diese Bilder herunterladen und benutzen, würden diese Bilder niemals benutzen, wenn sie dafür Lizenzgebühren abführen müssten. Sie benutzen die Bilder nur deshalb, weil sie glauben, der Gebrauch sei frei. Der Trick besteht ja gerade darin, dass diese Jugendlichen im Netz nach frei verwendbaren Bildern, natürlich möglichst 'attraktiven' Bildern, suchen und dabei auf die oben genannten Seiten gelockt werden. An diese Jugendlichen wären die Bilder regulär (gegen Entgelt, also Lizenzgebühren) niemals zu 'verkaufen'. Insofern kann keine Rede davon sein, dass den Personen oder Institutionen, die die Rechte an der Verwertung dieser Bilder haben, durch die Verwendung der Bilder seitens dieser Jugendlichen ein Schaden entstanden wäre. Nein: Die Bilder würden einfach, zumindest was diese Jugendlichen angeht, unbenutzt geblieben sein. Die Jugendlichen hätten sich einfach andere Bilder gesucht, wenn sie nicht in die Irre geführt worden und darüber aufgeklärt worden wären, dass diese Bilder urheberrechtlich geschützt sind.
 So aber, über diesen Trick, den man nur perfide nennen kann, werden die Jugendlichen gegen ihren Willen praktisch gezwungen, Lizenzrechte zu erwerben, nachträglich und daher unausweichlich. Das ist wahrlich eine raffinierte Form, sich zusätzliche Einnahmen zu verschaffen: Man 'verkauft' für horrende Gebühren Lizenzrechte an ahnungslose junge Leute, die ohne diese miesen Tricks niemals solche Rechte erwerben wollten. Man nimmt dabei in einer nicht mehr erträglichen Skrupellosigkeit in Kauf, dass diese Jugendlichen in existenzielle Krisen gestürzt werden, wie uns betroffene Jugendliche in Interviews sehr glaubwürdig schilderten (auf nebenstehendes Bild klicken).
Auf diesen Lockvogel-Seiten finden sich Hunderte oder gar Tausende von Bildern. In den Interviews schildern die Jugendlichen, dass sie gar keine Möglichkeit sahen zu prüfen, ob bestimmte Bilder geschützt sind und welche dieser Bilder das sind. Nirgendwo gab es eine Warnung bein einzelnen Bildern, dass diese Bilder nicht weitergegeben werden dürfen. Im Gegenteil (siehe oben) ! - Und den Hinweis, dass die Bilder niemals kommerziell verwendet werden dürfen, wie man ihn bei wallpaperbase.com findet, kann man vor diesem Hintergrund nur als eine besonders arglistige Täuschung interpretieren, denn dieser Hinweis suggeriert, dass eine nicht-kommerzielle Nutzung nicht verboten ist!
Wer steckt hinter den Lockvogel-Seiten ?
Wir haben selbstverständlich nicht erwartet, als Domaininhaber von wollpaperbase.com oder sexydesktop.co.uk den Bulls Pressedienst zu finden. Es hätte uns sogar gewundert, denn das wäre wirklich dilettantisch. Wir haben allerdings erwartet, dass wir ganz sicher nicht auf eine seriöse Firma stoßen werden. Und so war es dann auch.
Übersetzung: "Diese Seite wurde für eine Privatperson registriert und daher wird keine Adresse ausgegeben." |
Wenn man über eine WHOIS-Datenbank für England recherchiert, auf wen die Domain sexydesktop.co.uk registriert ist, dann erfährt man: "The registrant is a non-trading individual who has opted to have their address omitted from the WHOIS service." (Siehe nebenstehende Übersetzung.) - Auch wenn wir versuchen, herauszufinden, auf wen wallpaperbase.com registriert ist, sind die Verhältnisse ähnlich. Als Name ist bei der entsprechenden WHOIS-Datenbank "n/a" eingetragen.
Wir haben keinerlei gesicherte Erkenntisse darüber, in welcher Beziehung die Betreiber dieser Homepages zum Bulls Pressedienst und/oder zu der Hamburger Anwaltskanzlei Pötzl & Kirberg stehen. Wir können nur, wie hier geschehen, eine Reihe von Auffälligkeiten beschreiben und einige Fragen stellen. Eine zur Beurteilung der Rolle der Anwaltskanzlei in dieser Sache interessante Frage wäre, ob diese 'Privatleute', die auf ihren Seiten ja sehr teure Fotografien kostenlos für den Download anbieten (dürfen?), dafür Lizenzgebühren entrichten. Angesichts der astronomischen Streitwerte, die von unseren beiden tüchtigen Anwältinnen in ihren Abmahnschreiben und in den von ihnen angestrengten Prozessen angesetzt wurden, müssten die Lizenzgebühren, die für diese beiden Homepages anfallen, beträchtlich sein. Wir fragen uns, womit diese 'Privatpersonen' diese beträchtlichen Lizenzgebühren wohl finanzieren mögen? Damit sich derartige Lizenzgebühren lohnen, müssten diese Seiten hohe Werbeeinnahmen erzielen. Das würde aber gar nicht dazu passen, dass in der WHOIS-Datenbank behauptet wird, es handle sich bei diesen Seiten nicht um kommerziell betriebene Seiten ('non-trading individual' heißt es dort ja).
Oder fallen bei diesen Lockvogel-Seiten vielleicht gar keine Lizenzgebühren an? Der Verdacht liegt nahe! Mag sein, dass die Betreiber dieser Lockvogel-Seiten auch 'nur' von Spezialtarifen profitieren, denn die 'Preispolitik' des Bulls Pressedienst ist alles andere als transparent: Während Jugendlichen, die sich nicht wehren können und leicht einzuschüchtern sind, horrende Gebühren in Rechnung gestellt werden, gebärdet sich der Bulls Pressedienst bei großen Firmen ausgesprochen kulant (so etwa bei Freenet).
Medienwältinnen mit Medienphobie
Als ob das alles nicht schon peinlich genug wäre, reagieren weder der Bulls Pressedienst noch Fotografen wie Bernhard Kühmstedt auf Interviewanfragen des Beschwerdezentrums. Und Medienanwältin Silke Kirberg scheint geradezu eine Phobie gegen Medien und Medienvertreter entwickelt zu haben (siehe unten).
Menschen, die nicht regelmäßig mit Behörden oder Justiz zu tun haben, fühlen sich durch Schreiben von Anwälten oder Behörden sehr schnell eingeschüchtert. Die ungewohnt spröde Sprache in diesen Briefen, die Drohungen mit (meist schwerwiegenden) Konsequenzen, all das kann Menschen erschrecken, die damit nicht vertraut sind. Verstärkt werden diese (seitens der Anwälte und Behörden durchaus erwünschten) Effekte noch, wenn, wie hier, durch äußerst kurze Fristsetzungen seitens der tüchtigen Hamburger Anwältinnen zusätzlicher Druck bei den (jugendlichen) Opfern erzeugt wird. Dies wird in einem der Interviews mit einem durch die Vorgänge sehr verängstigten Jungen sehr anschaulich (siehe oben).
Dabei sollten gerade diese Anwältinnen doch eigentlich ein gewisses Verständnis haben. Nicht etwa, weil sie Frauen sind (dass Frauen generell empathischer seien, ist ganz offenbar ein überholtes Klischee), sondern weil sie selbst, wie erwähnt, scheinbar sehr leicht einzuschüchtern sind und offenbar ein sensibles Gemüt haben. Als anlässlich eines Prozesses in der hier beschriebenen Angelegenheit Anwältin Silke Kirberg bemerkt, dass sich zwei Fernsehteams im Gerichtsgebäude befinden, fühlt sie sich durch die Anwesenheit der Medienvertreter derart eingeschüchtert, dass sie den Prozess platzen lässt und sogar ein Versäumnisurteil in Kauf nimmt (siehe Versäumnisurteil). Es ist unglaublich: Obwohl sie sich schon im Gerichtsgebäude befindet, weigert sie sich, den Gerichtssaal zu betreten und informiert darüber per Handy den Vorsitzenden Richter (im Text des Urteils protokolliert). Und dass ausgerechnet am Tage des Prozesses auch noch die Türklingel der Kanzlei ausgefallen ist (siehe ein Foto von der Haustüre der Kanzlei), das weckt Erinnerungen an Spuk oder paranormale Ereignisse, sollte nicht doch die nahe liegende Vermutung zutreffen, dass die Medienphobie dieser Medienanwältinnen hier besonders groteske Blüten getrieben hat (offenbar wollten sie verhindern, dass plötzlich ein Fernsehteam vor der Bürotüre steht ...).
Ihr äußerst gespaltenes Verhältnis zu den Medien und ihren Vertretern offenbar sich auch in Folgendem: Sie erwirkt nach dem geplatzten Prozess in einer Einstweiligen Anordnung, dass der Hessische Rundfunk weder den Namen der Kanzlei noch den Namen der Mandanten, insbesondere des Bulls Pressdienst, in dem Fernsehbeitrag nennen dürfen, und es soll sogar untersagt worden sein, das Haus, in dem der Bulls Pressedienst seinen Sitz zu haben vorgibt, in dem Beitrag zeigen zu dürfen. (Bei RTL, die auch ein Team geschickt hatten, und einer lokalen Zeitung begnügte man sich mit anwaltlichen Drohungen, auf Schadenersatz zu klagen.)
Dr. Michael Aschenbach
4. März 2006
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